Hafenordnung

Liebe Gäste,

der 1. MBC Speyer begrüßt Sie recht herzlich und wünscht Ihnen einen angenehmen
Aufenthalt.

Folgende Einrichtungen stehen Ihnen zur Verfügung:

• Clubschiff „Rheinschnook“ mit Bewirtschaftung Öffnungszeiten siehe Aushang Info Point am Stegaufgang
• Sanitäre Anlagen mit Duschen
• Stromanschluss über Münzzähler
• Trinkwasser auf dem Steg gemäß Kennzeichnung (gelber Schlauch)
• Kinderspielplatz und Liegewiese
• Müllcontainer (Abfalltrennung beachten)

Im Interesse eines reibungslosen Clubbetriebes und zur Einhaltung gesetzlich vorgegebener Auflagen, bitten wir unsere Gäste, folgende Punkte zu beachten:

• Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Gast die Hafenordnung an (siehe Aushang am Info Point Stegaufgang). Die Zuweisung des Liegeplatzes erfolgt durch den Hafenmeister oder dessen Vertretung.
• Gastlieger benutzen die Clubanlage auf eigene Gefahr und haften persönlich für nachweisbar verursachte Schäden.
• Grundsätzlich vermietet der 1. MBC Speyer nur Liegeplätze an Bootseigner, die eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Die max. Liegedauer beträgt 14 Tage. Längere Liegezeiten müssen vorher mit dem Hafenmeister abgestimmt  werden. Wird die genehmigte Liegezeit um mehr als eine Woche überschritten, kann der 1. MBC Speyer das Boot auf Kosten des Eigners aus dem Hafen entfernen lassen.
• Das Grillen und offenes Feuer auf der Steganlage sind verboten.
• Abfälle können Sie getrennt in Müllcontainern rechts neben dem Tor entsorgen.
• Kosten, die durch das Entfernen von Sondermüll entstehen, werden nach dem  Verursacherprinzip eingefordert.
• Das Waschen auf der Steganlage ist nicht gestattet. In den sanitären Anlagen sind  Duschen vorhanden, die mit einem Münzzähler versehen sind. Diese können Sie mit 1 Euro Münzen benutzen.
• Aus Umweltschutzgründen ist die Benutzung der Seetoiletten im Hafenbereich nicht gestattet. Zur Entleerung der chemischen Bordtoiletten ist in der Toilettenanlage ein separater Ausguss vorhanden. Halten Sie bitte die Toiletten sauber.
• Das Abdecken der Boote mit Sommerplanen in der Saison ist nicht erwünscht, da es das Ambiente des Hafens stört.
• Hunde sind anzuleinen, Verschmutzungen dieser sind umgehend zu beseitigen. Auf dem Clubschiff sind Hunde nicht gerne gesehen.
• Nichtschwimmer müssen auf dem Steg eine Schwimmweste tragen. Eltern haften für Ihre Kinder.
• Fahrräder bitte nur auf dem Abstellplatz rechts von den Müllcontainern abstellen.
• Der Clubbereich ist ein ausgesprochenes Erholungsgebiet. Bitte vermeiden Sie Lärmbelästigungen und nehmen Sie gegenseitig Rücksicht aufeinander.
• Boote mit offenen Auspuffanlagen sind in unserem Club verboten.

Bei Verstößen gegen die Hafenordnung kann der Vorstand oder dessen Vertreter ein  Hafenverbot aussprechen!

Wenn Sie Strafanzeigen oder Bußgeldbescheide vermeiden wollen, sollten Sie die Bestimmungen der Rechtsverordnung der rheinlandpfälzischen Rheinauen und die „Zehn goldenen Regeln“ des DMYV über das Verhalten von Wassersportlern in der Natur beachten. Auszug aus der Rechtsverordnung der rheinlandpfälzischen Rheinauen:

• Höchstgeschwindigkeit 5 Km/h im gesamten Gebiet des Reffenthal, insbesondere für Bei- und Schlauchboote (Eltern haften für Ihre Kinder).
• Das Entleeren von Fremdstoffen in die GEWÄSSER ist verboten (Brennstoffe, Öle, Bilge usw.)!
• Im gesamten Reffenthal besteht ein Nachtankerverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.
• An ausgewiesenen Uferstellen ist das Anlegen gestattet, ansonsten tagsüber Ankern mit 20 m Uferabstand.

Mit wassersportlichem Gruß
Der Vorstand
1. MBC Speyer e.V. (im ADAC)